Version 1.0, Stand 21.06.2023
Definitionen
1.1 „AGB“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 „Auftrag“ bezeichnet das Angebot von uns auf Grundlage dieser AGB, welches vom Besteller angenommen wurde einschließlich aller in Bezug genommenen Anlagen, insbesondere Produktbeschreibungen des Herstellers und Spezifikationen.
1.3 „Besteller“ bezeichnet einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, welcher als Auftraggeber Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Kassensystemen nach Maßgabe dieser AGB bezieht.
1.4 „Individualisierungen“ bezeichnet für den Besteller erstellte Individualprogrammierungen, Schnittstellen, Bearbeitungen, Erweiterungen oder Anpassungen von Software.
1.5 „Lieferungen“ können insbesondere Kassensysteme und sonstige Hardware- und Softwarekomponenten nach näherer Maßgaben des jeweiligen Auftrags sein.
1.6 „Leistungen“ können Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Lieferungen sein, insbesondere die Installation und/oder Einrichtung von Kassensystemen oder die Reparatur von Kassensystemen nach Maßgabe des jeweiligen Auftrags sein.
1.7 „Vorbehaltsware“ bezeichnet Lieferungen, die noch nicht vollständig bezahlt wurden; an diesen behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegen den Besteller aus dem jeweiligen Auftrag vor.
Geltung der AGB
2.1 Diese AGB gelten für alle Aufträge des Bestellers bei uns über Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Kassensystemen; sie haben Geltung auch für alle künftigen Aufträge des Bestellers bei uns.
2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch wenn wir diesen nicht explizit widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller in einem Bestätigungsschreiben auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen Bezug nimmt.
2.3 Von diesen AGB abweichende Bedingungen sind im Einzelfall schriftlich zu vereinbaren. Sie haben Geltung nur für den jeweils betroffenen Auftrag.
Umfang und Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen
3.1 Der Umfang und die Beschaffenheit der geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und ggf. dessen Anlagen, insbesondere Produktbeschreibungen und Spezifikationen.
3.2 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen erbringen wir auf der Grundlage gesondert zu treffender Vereinbarungen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen sind in jedem Fall zusätzlich zu vergüten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung für zusätzliche Leistungen nach Aufwand gemäß den im Auftrag vereinbarten Preisen oder, sofern dort keine Preise genannt sind, gemäß unserer jeweils aktuellen Preisliste.
3.3 Wir können zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen Dritte als Sublieferanten oder Subunternehmer einschalten. Für die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Erbringung der Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Besteller bleiben wir gleichwohl verantwortlich.
Mitwirkungspflichten des Bestellers
4.1 Der Besteller wird die in dem Auftrag in diesen AGB beschriebenen Mitwirkungspflichten auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten erbringen.
4.2 Der Besteller wird uns rechtzeitig mit den zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen versorgen.
4.3 Der Besteller wird uns den zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen erforderlichen Zugang zu Gebäuden, Systemen, Netzen und Anlagen gewähren.
4.4 Der Besteller wird die Lieferungen und Leistungen unverzüglich testen und uns über etwaige Mängel unverzüglich informieren. Der Besteller wird dabei die Mängel so genau wie möglich beschreiben.
4.5 Der Besteller wird geeignetes Personal im zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen erforderlichen Umfang zur Verfügung stellen.
Verantwortung des Bestellers
5.1 Der Besteller ist für eine regelmäßige mindestens tägliche Sicherung seiner Daten verantwortlich.
5.2 Der Besteller ist ferner dafür verantwortlich, seine Kassensysteme angemessen gegen IT-Risiken zu schützen, insbesondere durch den Einsatz geeigneter aktueller Virenschutzprogramme, Firewalls und Verschlüsselungstechnologien.
5.3 Der Besteller ist für die ordnungsgemäße Buchführung selbst verantwortlich.
5.4 Darüber hinaus ist der Besteller dafür verantwortlich, alle steuerrelevanten Daten selbst auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und sicherzustellen. Insbesondere ist der Besteller dafür verantwortlich, dass seine Waren und Dienstleistungen mit dem korrekten Umsatzsteuersatz erfasst und ausgewiesen werden.
Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Preise der Lieferungen und Leistungen und deren Abrechnung richten sich nach dem Auftrag.
6.2 Sofern nicht anders angegeben, werden Lieferungen nach Versendung oder Übergabe an den Besteller in Rechnung gestellt, und Leistungen werden nach ihrer Erbringung – in der Regel monatlich – abgerechnet.
6.3 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung und Transport zum vom Besteller bestimmten Ort trägt der Besteller. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch des Bestellers abgeschlossen und geht zu seinen Lasten.
6.4 Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
6.5 Die Preise gemäß Nr. 6 sind mit Rechnungseingang sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
6.6 Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche.
6.7 Der Besteller hat nur das Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche.
Gefährdung des Zahlungsanspruchs, Rücktrittsrecht, Betretungsrecht
7.1 Stellt sich nach Abschluss des Auftrags heraus, dass der Besteller keine ausreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Besteller die Zahlung geleistet oder Sicherheit dafür erbracht hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb von 10 Werktagen nach entsprechender Aufforderung, sind wir zum Rücktritt berechtigt.
7.2 Zur Rücknahme der Lieferungen im Falle eines Rücktritts gestattet der Besteller uns hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Lieferungen abzuholen.
Lieferbedingungen, Gefahrübergang, höhere Gewalt
8.1 Sofern Lieferungen auf Anweisung des Bestellers an diesen oder andere Dritte versandt werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über, sobald wir die Lieferungen dem Spediteur, Frachtführer oder der zur Ausführung des Versands bestimmten Person oder Institution übergeben haben.
8.2 In allen anderen Fällen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Lieferungen an den Besteller über.
8.3 Kommt der Besteller in Verzug mit der Annahme, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferungen zum Zeitpunkt des Verzugs auf den Besteller über.
8.4 Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
8.5 Lieferfristen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung als verbindlich und unter der Voraussetzung, dass der Besteller seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig nachkommt.
8.6 Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Umständen, auf die wir keinen Einfluss haben (z. B. Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Energiemangel, Unwetter), werden wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um einen angemessenen Zeitraum. Bei anhaltender Behinderung können beide Parteien vom Auftrag zurücktreten, wenn die Fortsetzung des Auftrags für die jeweilige Partei unzumutbar ist. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
Abnahme
9.1 Nur wenn es sich bei den von uns erbrachten Leistungen um Werkleistungen handelt, unterliegen diese der Abnahme durch den Besteller.
9.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller die Leistungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung oder Bereitstellung schriftlich beanstandet.
9.3 Bei berechtigter Beanstandung wird der Mangel nachgebessert. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller den Mangel nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Nachbesserung schriftlich beanstandet.
Gewährleistung
10.1 Soweit nicht anders vereinbart, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Bestellers nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
10.3 Bei berechtigten Mängelrügen werden wir die Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Ware oder Abnahme der Leistung.
Haftung
11.1 Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absätze 11.1 und 11.2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Datenschutz
12.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Bestellers im Rahmen der Vertragsabwicklung. Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Rechten des Bestellers gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden sich in unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website veröffentlicht ist.
12.2 Der Besteller erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung einverstanden.
Schlussbestimmungen
13.1 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Änderungen und Ergänzungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
14.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Abtretung von Rechten und Pflichten
15.1 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
15.2 Die Zustimmung zur Übertragung kann nicht unbillig verweigert werden.
Salvatorische Klausel
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
16.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Sprache
17.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.
Kundendienst und Kontaktdaten
18.1 Für Fragen, Anliegen oder Reklamationen im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen stehen wir dem Besteller gerne zur Verfügung.
18.2 Unsere Kontaktdaten lauten:
Best Kassensystem Solutions Mustafa Önal Friedrich-Ebert Straße 67 64342 Seeheim-Jugenheim Telefon: +49 178 214 84 05 E-Mail: info@best-solutions.de
Stand der AGB
19.1 Diese AGB gelten in der Version 1.0, Stand 21.06.2023.
19.2 Änderungen und Aktualisierungen dieser AGB können von uns vorgenommen werden. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf unserer Website einsehbar.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden zuletzt am 21. Juni 2023 aktualisiert
Version 2.4, Stand 09.05.2023
– um Anforderungen des aktuellen Bundesdatenschutzgesetzes und der Verordnung (EU) 2016/679 gerecht zu werden, ist es
erforderlich, dass Service-Dienstleister mit Ihren Kunden eine schriftliche Vereinbarung für den Fall eines erforderlichen
Remote Zugriffs treffen
1-Allgemeines
Falls erforderlich, kann ein Unsere Supporttechniker entscheiden Ihnen bei der Installation Ihres gekauften Ihr
Kassensysteme zu helfen oder ein Lösung zu finden bei Problemen mit dem Software.-Hardware fehler, indem er sich auf dem –
kasse einloggt um dort die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Diese Art der Unterstützung kann per Fernzugriff
(Remote Access) geschehen, wobei der Unsere Supporttechniker Zugang zu Ihrem Kassensytem erhält Für diesen Service
gelten immer die allgemeinen Bedingungen von Best Solutions – Mustafa Önal
2-Ausdrückliche Zustimmung
Für die Unterstützung per Fernzugriff brauchen wir eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis kann durch die Unterzeichnung dieses
Dokuments gegeben werden.
Die Genehmigung gibt die ausdrückliche Zustimmung an Supporttechniker, um aus der Ferne Zugriff zu erhalten und
Änderungen durchzuführen, auf den Ihr Kassensystem Sie garantieren, dass er sich in Ihrem Besitz oder Verwaltung
befindet.
Durch die Vereinbarung der Nutzung der Remote Access Software oder indem Zugangsdaten zur Verfügung gestellt
werden, geben Sie Best Solutions Mustafa Önal die Erlaubnis Ihren Bildschirm zu sehen und die Kontroller über Ihren
Computer zu übernehmen.
Best Solutions wird nur die im Zusammenhang mit der Fehler für Ihre Kassensysteme notwendige Arbeit ausführen, sofern
nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3-Remote Support und Remote Installation
Die Zustimmung gebe Sie uns unter folgenden Bedingungen:
Remote Support geschieht vorzugsweise über Tools, mit denen Sie mit beobachten können. Sie können dabei zusehen,
was der Supporttechniker tut und davon Lernen.
4-Vertraulichkeit und Garantie
Wenn Support per Fernzugriff bereitgestellt wird, ist es möglich, dass ein Supporttechniker vertraulichen Informationen begegnet. Best Solutions – Mustafa Önal wird sicherstellen, dass notwendigerweise erhaltene Informationen nie für andere Zwecke verwendet werden, als für die von Best Solutions – Mustafa Önal erbrachte Dienstleistung. Das Supportteam wird alles tun, um Ihre Fragen zu beantworten und/oder Ihr Problem zu lösen in Übereinstimmung mit den Anforderungen von guter Verarbeitung, wobei Best Solutions – Mustafa Önal jedoch keine Garantie übernimmt, für die angebotene Dienstleistung.
5-Allgemeine Informationen – Für nachträgliche Änderungen wird keine Verantwortung übernommen.
Falls diese Kassensoftware inklusive Programmierung
ausgeliefert wird, wird die Programmierung gemäß
Ihrem Auftrag und nach Ihren Angaben durchgeführt. Eine artikelgenaue Programmierung (Steuersätze, Artikelnamen, Preis)
muss bei diesen Kassenmodellen von Ihnen selbst kontrollieren werden.
Mustafa Önal kann und darf mit diesen Informationen keine steuer- oder rechtsberatende Funktion übernehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass er für das Netzwerk, die Windows Updates und die Datensicherung selbst verantwortlich ist. Wir empfehlen, die Datensicherung (10 Jahre Aufbewahrungspflicht) auf einem externen Medium vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung an der Kassensoftware zu protokollieren.
Bei Neugeräten gelten die Herstellergarantien und Konditionen.
Kündigung.: Sofern keine weitere Nutzung gewünscht ist, muss dies 3 Monate vor Ablauf schriftlich mitgeteilt werden.
Die Kündigung muss aufgrund der zwingenden gesetzlichen Schriftform gemäß § 623 BGB ausnahmslos schriftlich erklären.
Kommunikationswege.: Telefon, E-Mail und WhatsApp.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Mustafa Önal